Förderung
Die Förderlandschaft für Heizungsmodernisierungen ist vielfältig und ändert sich regelmäßig. Wir geben Ihnen einen neutralen Überblick – ohne Verkaufsinteresse.
Hinweis: Förderprogramme ändern sich häufig. Der aktuelle Stand wird im Beratungsgespräch geklärt. Dieser Überblick ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Bundesebene
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für die Heizungsmodernisierung. Für Mehrfamilienhäuser mit mindestens zwei Wohneinheiten ist der Programmteil Wohngebäude (BEG WG) relevant.
Wer ist förderberechtigt?
- WEG (Wohnungseigentümergemeinschaften)
- Vermieter und Wohnungsunternehmen
- Eigentümer selbstgenutzter Bestandsgebäude
- Genossenschaften
Was wird gefördert?
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Erd- und Grundwasserwärmepumpen)
- Biomasseheizungen (unter Auflagen)
- Solarthermie in Kombination
- Optimierung der Wärmeverteilung
- Planung und Begleitung (anteilig)
KfW-Programm 458 (BEG Einzelmaßnahmen)
Das KfW-Programm 458 fördert den Einbau effizienter Heizungsanlagen als Einzelmaßnahme im Bestand. Für WEG sind die spezifischen Anforderungen an WpB-fähige Anlagen relevant. Die Förderhöhe hängt von der Technologie und dem Einkommensbonus ab.
Landesebene
IBB-Programme des Landes Berlin
Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet verschiedene Förderprogramme, die mit der Bundesförderung kombiniert werden können.
IBB Energetische Sanierung
Förderdarlehen für energetische Modernisierungen im Wohnungsbau, auch für WEG.
Berliner Klimaschutzfonds
Zuschüsse für klimaschützende Maßnahmen im Gebäudebestand des Landes Berlin.
Wohngebäude-Kredit
Zinsgünstige Darlehen für umfassende energetische Modernisierungen.
Gründachprogramm
Fördert Dachbegrünung – relevant für Gebäude, bei denen Dachflächen mitmodernisiert werden.
Die konkreten Konditionen und Verfügbarkeit der IBB-Programme ändern sich regelmäßig. Aktuelle Informationen finden Sie auf ibb.de oder im Beratungsgespräch.
Steuerliche Förderung
Vermieter können Aufwendungen für Heizungsmodernisierungen steuerlich geltend machen. Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine direkte Steuerermäßigung.
Achtung: Steuerliche Förderung und direkte Zuschüsse schließen sich bei denselben Kosten in der Regel aus. Steuerberater sollten frühzeitig in die Planung einbezogen werden. Unsere Beratung ersetzt keine Steuerrechtsberatung.
Kombinationsmöglichkeiten
Viele Förderprogramme können kombiniert werden – aber nicht alle. Im Beratungsgespräch helfen wir Ihnen, die optimale Förderkombination für Ihr Vorhaben zu identifizieren.
KfW 458 + IBB Darlehen
Oft kombinierbar
BEG + Steuerliche Abschreibung (Vermietung)
Unter Auflagen kombinierbar
KfW-Zuschuss + Steuerermäßigung §35c EStG
Nicht kombinierbar (gleiche Kosten)
Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?
Im Förderlotse-Gespräch klären wir die aktuellen Programme und Kombinationsmöglichkeiten für Ihr spezifisches Gebäude.
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